Für viele junge Unternehmen ist ausreichendes Eigenkapital die entscheidende Basis zur erfolgreichen Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle. Da ein zu geringes Eigenkapital jedoch oft den Zugang zu notwendigen Kreditfinanzierungen erschwert, wurde der Mikromezzaninfonds Deutschland (MMF) aufgelegt. Dieser Fonds, refinanziert aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) sowie initiiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, zielt darauf ab, die Finanzierungschancen kleiner Unternehmen und Gründender maßgeblich zu verbessern und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen.
Wen fördern wir?
Anträge können Klein- und Kleinstunternehmen sowie junge Unternehmen und ExistenzgründerInnen stellen.
Besondere Zielgruppen sind Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden.
Auch gemeinwohlorientierte Unternehmen und ökologisch nachhaltige Unternehmen gehören zu den besonderen Zielgruppen.
Das Unternehmen muss eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.
Was fördern wir?
Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolge- oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
In welchem Umfang fördern wir?
Beteiligungsbetrag:
Die maximale Beteiligungshöhe beträgt € 100 000,00
Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei € 150.000,00.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages.
Welche Beteiligungslaufzeit ist möglich?
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal 10 Jahre.
Wie sind die Konditionen?
Das Beteiligungsentgelt setzt sich aus einer festen und einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen. Die ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 11% p. a. bezogen auf die Einlage, da dem Unternehmen ein Zinszuschuss in Höhe von 3% p. a. der Einlage gewährt wird, muss das Unternehmen nur eine ergebnisunabhängige feste Vergütung in Höhe von 8% p. a. bezogen auf den valutierenden Betrag der Einlage zahlen.
Die gewinnabhängige Vergütung beträgt max. 2% p. a. der Einlage.
Die Beteiligungsmittel werden zu 100% ausgezahlt.
Bei Auszahlung ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,5% der Einlage, bzw. bei gemeinwohlorientierten und ökologisch nachhaltigen Unternehmen 2,5% der Einlage, zu entrichten.
Kommt ein Vertrag nicht zustande, fällt ein Bearbeitungsentgelt von maximal € 500,00 an.
Wie erfolgt die Rückzahlung der Beteiligung?
Die Beteiligung ist in der Regel sieben Jahre rückzahlungsfrei und wird ab dem 8. Jahr der Laufzeit der Beteiligung in drei gleichen Jahresraten zurückgeführt.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Sachsicherheiten sind nicht zu stellen und bleiben somit zur Besicherung von Krediten verfügbar.
Der oder die handelnde Person/en hat/haben in der Regel eine Beteiligungsgarantie zu übernehmen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Vorhabensbeginn direkt bei uns. Ein Antragsformular sowie sonstige Vordrucke und eine Checkliste mit Angaben zu den Unterlagen, die wir für die Antragsbearbeitung benötigen, stehen unter Service zum Download bereit.
Subventionshinweis:
Beteiligungen werden im Rahmen der De-minimis-Verordnung vergeben.

Hier finden Sie alle Informationen kurz und verständlich zusammengefasst:
Merkblatt Mikromezzaninfonds-Deutschland