BETEILIGUNGSPROGRAMM KAPITALOFFENSIVE FÜR EXISTENZGRÜNDER UND AUFSTREBENDE UNTERNEHMEN

Wer kann Anträge stellen?

Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen 1) der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.

1) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission

 

Was wird mitfinanziert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen

Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.

 

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Beteiligungsbetrag:
Mindestbetrag: € 30 000,00 und Höchstbetrag: € 100 000,00

Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

 

Welche Beteiligungslaufzeit ist möglich?

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.

 

Wie sind die Konditionen der Beteiligung?

Das Beteiligungsentgelt setzt sich aus einer festen und einer cash-flow-abhängigen Vergütung zusammen und ist wie folgt gestaffelt:

Jahr 1-3:3,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Jahr 4-7:5,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Jahr 8-10:7,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

 

Die Zahlung der Entgelte erfolgt vierteljährlich im Voraus.

Am Ende der Laufzeit wird eine Endvergütung von mindestens 5,00 % p. a. auf die ursprüngliche Beteiligungshöhe für jedes angefangene Beteiligungsjahr ermittelt, wobei die während der Laufzeit der Beteiligung gezahlten Entgelte auf die Endvergütung angerechnet werden.

 

Die Beteiligungsmittel werden zu 100 % ausgezahlt.

Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages beträgt einmalig 0,5 % des Beteiligungsbetrages. Sie wird bei Antragstellung in Rechnung gestellt.

 

Wie erfolgt die Rückzahlung der Beteiligung?

Die Beteiligung ist in der Regel sieben Jahre rückzahlungsfrei, danach ist die Rückführung in vier Jahresraten vorgesehen. Individuelle Vereinbarungen sind in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung möglich.

Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Rückzahlung der Beteiligung ist ausgeschlossen.

 

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Sicherheiten sind nicht zu stellen und bleiben somit zur Besicherung von Krediten verfügbar.

Der Unternehmer bzw. die maßgeblichen Gesellschafter des Unternehmens sollen sich anteilig am unternehmerischen Risiko beteiligen (z. B. durch Einbringung von Eigenmitteln, Entnahmebeschränkungen, Gewinnthesaurierung, Übernahme einer anteiligen Beteiligungsgarantie).

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei uns vor Beginn Ihres Vorhabens. Ein Antragsformular sowie sonstige Vordrucke und eine Checkliste mit Angaben zu den Unterlagen, die wir für die Antragsbearbeitung benötigen, stehen im Servicebereich zum Download bereit.

 

Hier finden Sie alle Informationen kurz und verständlich zusammengefasst:
Merkblatt Beteiligungsprogramm Kapitaloffensive für Existenzgründer und aufstrebende Unternehmen